Osteopathie / Bescheinigung
IGEL Leistung (= Individuelle Gesundheitsleistungen)
All dies ist nicht Teil des regulären Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und wird daher von uns in Rechnung gestellt. Ggf. können Sie sich einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen, hierzu fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Bescheinigung/Empfehlung Osteopathie | 10 € |
Die Bezahlung kann vor Ort in bar oder per EC-Karte erfolgen!
Ablauf - Ärztliche Bescheinigung/Privatrezept:
- Die Bescheinigung/Empfehlung oder ein Privatrezept für Osteopathie muss vor der ersten Behandlung ausgestellt werden und muss die Notwendigkeit der Behandlung bestätigen.
- Vor der Behandlung kontaktieren Sie bitte Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang sie die Kosten übernimmt.
Behandlung:
- Sie suchen einen qualifizierten Osteopathen auf (Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut mit Zusatzqualifikation).
- Sie zahlen die Behandlung zunächst selbst.
Erstattung:
- Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung/das Privatrezept, die Rechnung des Osteopathen und ggf. Bankdaten bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Die Kasse erstattet dann einen Teil der Kosten zurück.
Wichtige Hinweise:
- Voraussetzungen: Die Kassen verlangen oft, dass der Behandler über eine anerkannte Ausbildung verfügt und Mitglied in einem Berufsverband ist.
- Formlos: Die ärztliche Bescheinigung ist oft formlos und wird auf Privatrezept ausgestellt, da sie nicht auf einem Standard-Heilmittelrezept (Muster 13) aufgeführt ist.
Hinweise:
- Planen Sie vorausschauend und wenden sich rechtzeitig - mindestens 5 Tage vorher - an uns, diese Überprüfung braucht Zeit!
- Die Bearbeitung/Erstellung kann ca. 3-4 Tage dauern, eine gesonderte Bestätigung erfolgt nicht mehr.
- Wir kommen nur dann auf Sie zu, wenn eine Vorstellung vorab in der Sprechstunde erforderlich ist.
*Eine gesonderte, zusätzliche Bestätigung an Sie erfolgt nach Erhalt Ihrer Anfrage von uns nicht mehr. Der Hinweis nach dem erfolgreichen Versand wird Ihnen direkt angezeigt!